Sanierung Kloster, Neubau WC-Anlagen
Werthenstein 2017

Foto © Jusuf Supuk
Im Rahmen der Unterhaltsarbeiten von Kloster und Kirche wurde festgestellt, dass die sanitären Einrichtungen für die Pfarreiräumlichkeiten seit Jahren ungenügend sind. Um für Frauen und Männer vergleichbare Verhältnisse zu schaffen, wurden die bestehenden kleinen WC-Räume aufgehoben und durch eine neue Anlage in einem kaum genutzten Gewölbekeller ersetzt.

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Das Kloster Werthenstein befindet sich heute im Besitz des Kanton Kuzern. Die ehemalige Klosterkirche ist ein bekannter Wahlfahrtsort und Zwischenstation auf dem Jakobsweg. Die Räume in den oberen Stockwerken der Klosteranlage werden heute als Pilgerunterkünfte und Wohnungen genutzt. Im Erdgeschoss befinden sich die Gemeinschaftsräume der Kirchgemeinde.

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Um für Frauen und Männer vergleichbare Verhältnisse zu schaffen, wurden die bestehenden kleinen WC-Räume aufgehoben und durch eine neue Anlage in einem kaum genutzten Gewölbekeller ersetzt. Die Bereiche für Männer und Frauen sind nicht eigentlich abgeschlossen. Durch die mittige Anordnung des Einbaus entstehen aber zwei räumlich und funktional klar getrennte Zonen. Mit Türen abgeschlossen sind nur die WC-Kabinen und der gemeinsame Wickelraum.

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Um die bestehenden Gewölbelinien nicht zu unterbrechen berührt der Einbau weder Wand- noch Deckenflächen. Der Erdboden wurde im Untergrund belassen und nur mit einer dünnen Schicht aus geschliffenem Gussasphalt abgedeckt. Die Anschlussfugen zwischen Aussenwänden und Boden bleiben offen und sind mit Splitt ausgefüllt, damit die Feuchte aus dem Untergrund im Austausch mit dem Kellerraum bleibt, und nicht in Mauern und Verputz aufsteigt.
Um die bestehenden Gewölbelinien nicht zu unterbrechen berührt der Einbau weder Wand- noch Deckenflächen. Der Erdboden wurde im Untergrund belassen und nur mit einer dünnen Schicht aus geschliffenem Gussasphalt abgedeckt. Die Anschlussfugen zwischen Aussenwänden und Boden bleiben offen und sind mit Splitt ausgefüllt, damit die Feuchte aus dem Untergrund im Austausch mit dem Kellerraum bleibt, und nicht in Mauern und Verputz aufsteigt.
Da die Installationen weder an Wand und Decke befestigt, noch von einem Betonboden auskragend eingebaut werden konnten, wurde eine leichte Stahlkonstruktion auf Punktfundamente gestellt. Dieses Gerüst definiert die Raumbegrenzung und ist Träger aller Installationen, Trennwandelemente und der Beleuchtung.